Formulare Stadt Leimen: Bürgerserviceportal Wolfschlugen

Seitenbereiche

Formulare Stadt Leimen

Wohngeldstelle

Wichtiger Hinweis zum Wohngeld und Kindergeld:
„Bei Bezug von Wohngeld und Kindergeld, besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag der Familienkasse. Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen prüfen. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie mit dem KiZ-Lotsen online stellen oder unter www.familienkasse.de. Die Familienkasse erreichen Sie zusätzlich telefonisch unter: Telefonnummer: 0800 4 5555 30“.

  1. Antrag auf Wohngeld / Mietzuschuss
  2. Antrag auf Wohngeld / Lastenzuschuss
  3. Verdienstbescheinigung zur Vorlage bei Anträgen nach dem Wohngeldgesetz
  4. Angabe zur Miete zur Vorlage bei Anträgen auf Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz

Grundbucheinsichtsstelle Stadt Leimen

Baurechtsamt der Stadt Leimen

Einwohnermeldeamt - Auskunftsservice Ausweispapiere

Hinweis über den Auskunftsservice Ausweispapiere können Sie online prüfen, ob beantragte Ausweispapiere/Passdokumente bereits zur Aushändigung vorliegen.

Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr auf unserer Homepage online übers Internet zur Verfügung. Zum Abrufen müssen Sie die Seriennummer, die Art des beantragten Dokumentes sowie Ihr Geburtsdatum eingeben.

Für den Aufruf ist eine Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung) im Internetbrowser notwendig, um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten.Haben Sie außerdem die Möglichkeiten der Mitteilung auf Ihre Email-Adresse gewählt, werden Sie diese Nachricht erhalten, sobald das Dokument zur Abholung bereit ist. Auskunftservice

Einwohnermeldeamt - Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläe

Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Eine Änderung betrifft unter anderem die Veröffentlichung von Daten zu Ehe- und Altersjubiläen in der Presse.

Bisher veröffentlichte die Stadt Leimen die Daten ab dem 70. Geburtstag jährlich, sofern die Betroffenen nicht widersprochen hatten. Zukünftig dürfen Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag nur noch in 5-Jahres-Schritten veröffentlicht werden (also 70., 75., 80. Geburtstag usw.). Erst ab dem 100. Geburtstag darf wieder eine jährliche Veröffentlichung erfolgen. Ehejubiläen werden wie bisher ab der Goldenen Hochzeit veröffentlicht.

Wer der Veröffentlichung seiner Daten in der Presse widersprechen möchte, bitten wir dies beim Einwohnermeldeamt Leimen, Neues Rathaus Leimen, Rathausstr. 1-3, Erdgeschoss, Zimmer 0.01 oder den jeweiligen Bürgerämtern in St. Ilgen und Gauangelloch schriftlich anzuzeigen.

Stadt Leimen
Einwohnermeldeamt